Rechtsanwalt und Notar a.D. in Bensheim
Hans L. Blechner
Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht

Nach Eintritt des Erbfalles

  • ausführliche erbrechtliche Beratung zu Rechtsnachfolge und/oder Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Hilfestellung bei der Korrespondenz mit Nachlassgericht insbesondere Zusammenstellung der Nachlasswerte (Nachlassverzeichnis)
  • Einschaltung des Ortsgerichtes bzw. Gutachter bei der Ermittlung von Immobilienwerten
  • Bearbeitung und Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen
  • Gestaltung und Beurkundung von Erbauseinandersetzungsverträgen
  • Streitige Gerichtsbarkeit, Vertretung von Erben bei der Abwehr von (nicht gerechtfertigten) Pflichtteilsansprüchen sowie
  • Beratung und Vertretung von Pflichtteilsberechtigten bei Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.